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BGB � 2132 Keine Haftung f�r gew�hnliche Abnutzung

BGB � 2132 Keine Haftung f�r gew�hnliche Abnutzung

[ Auszug: Ver�nderungen oder Verschlechterungen von Erbschaftssachen, die durch ordnungsm��ige Benutzung herbeigef�hrt werden, hat der Vorerbe nicht zu vertreten ... ]